Wir bieten Ihnen die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung sowie eine fristgerechte Übermittlung an das Finanzamt.
Das Angebot gilt nicht nur für bestehende Mandanten, sondern wir unterstützen auch Sie als Neumandant.
Mithilfe unserer Software treten wir mit Ihnen per Mail oder auch per Post in Kontakt, um so einen sicheren und schnellen Datenaustausch zu ermöglichen.
Welche Infos werden von uns benötigt?
- Grundbuchauszug
- Einheitswertaktenzeichen 1)
- Gebäudeart
- Baujahr des Gebäudes
- Wohnfläche und Nutzfläche (Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen)
- Bei mehreren Besitzern: Angaben zur Höhe der Anteile
1) Das Einheitswert-Aktenzeichen finden Sie auf dem Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid. In manchen Bundesländern gibt es statt dem Einheitswert-Aktenzeichen eine Steuernummer. Dies gilt für Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.
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