Die Grundsteuer wird in Deutschland auf inländischen Grundbesitz erhoben. Hierzu zählen unbebaute und bebaute Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zu denen auch land- und forstwirtschaftliche Flächen gehören. Die Grundsteuer ist grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu zahlen.

Wer zahlt Grundsteuer?

In Deutschland muss jeder Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks die jährliche Grundsteuer zahlen. Zahlen muss die Grundsteuer immer derjenige, der zum 1. Januar eines Jahres Eigentümer war.

Wer muss eine neue Feststellungserklärung abgeben?

Jeder Eigentümer oder jede Eigentümergemeinschaft einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Frist:

Ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 muss die Übermittlung der Feststellungserklärung erfolgen.

Warum muss die Feststellungserklärung abgegeben werden?

Die Grundsteuer wurde reformiert, da die Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer genutzt wurden, veraltet sind.

Weiterführende Informationen und Einzelheiten finden Sie unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

Hessen: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-faq

Bayern: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Grunderwerbsteuer/default.php

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